Was Bio ist, was Bio kann und was Bio verspricht ist durch die EU Bio-Verordnung genau definiert. Alle Lebensmittel, die in der EU als Bio ausgelobt auf den Markt kommen, unterliegen den gleichen, strengen Vorgaben. Die Richtlinien werden in regelmäßigen Abständen ergänzt und aktualisiert – die neue, überarbeitete EU Bio-Verordnung 2018/848 tritt am 1.1.2022 in Kraft.
Die Einhaltung aller Vorschriften wird mindestens einmal jährlich von staatlich anerkannten Kontrollstellen überprüft. Das Bio-Kontrollsystem ist damit eines der dichtesten und wirksamsten im Agrar-, Futter- und Lebensmittelbereich. Verstöße können mit Verwarnungen bis zur Aberkennung des Bio-Status geahndet werden.
Auch die Kennzeichnung ist klar geregelt: Auf jedem Biolebensmittel müssen der Hinweis "aus biologischer Landwirtschaft", die Codenummer der Bio-Kontrollstelle und das EU-Bio-Logo angeführt sein.